Allgemeine Geschäftsbedingungen Hélios-Hideaway (Stand: 01/2024)
Vermieter: Michaela Doll-Lämmer, Dr. Harald Lämmer Im Johannesgarten 6, 77975 Ringsheim
- Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter oder Dritte (Airbnb) die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einspruch, so gilt der Inhalt der Buchungsbetätigung als vertraglich vereinbart.
III. Leistungen
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung ist exclusiv ausgestattet. Der Vermieter garantiert die ausdrücklich zugesagten Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen die subjektive Qualität der Ausstattung (z.B. Raumtemperatur durch Klimaanlage, Heizung).
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
- Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht max. für die in der Buchungsbestätigung genannte Zahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter berechneten Preis.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglichen Preis anpassen. (höchstens jedoch um 10%)
Die Anzahlung für Überlassung der Ferienwohnung über 100% ist bei Buchung zu leisten.
Sofern eine Woche nach Buchungsbestätigung kein Zahlungseingang beim Vermieter vorliegt, kann der Vermieter, nach Setzung einer Nachfrist, vom Vertrag schriftlich zurücktreten.
- Rücktritt des Gastes/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Vermieters
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2.Sofern zwischen dem Vermieter und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt.
3.Ohne Auslösung von Zahlungs-oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Gast zur Stornierung bis 60 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach folgenden Maßgaben:
Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
Stornierung zwischen 29 Tagen bis 8 Tagen vor Anreise: 50%
Stornierung zwischen 7 Tagen bis zum Anreisetag: 100%
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter (oder Anbieter z.B. Airbnb) erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Zugang der Stornierung beim Vermieter (Anbieter z.B. Airbnb).
4.Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Wird die Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Vermieters pauschalieren.
- Rücktritt des Vermieters
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthalts, gebucht werden;
– der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
– die Ferienwohnung zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird.
– Wenn Tiere mit untergebracht werden (ohne Zustimmung des Vermieters)
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Die Ferienwohnung steht dem Gast ab 15.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise muss bis 22 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Zeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart.
2.Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter oder einer beauftragten Person bei Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
3.Der Vermieter kann bei Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 500,- Euro verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine vom Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung.
4.Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Vermieter kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5.Bei Verlust ein oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
VIII. Haftung des Vermieters
1.Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht.
Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters ist nach diesen Vorschriften damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
- Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in der Ferienwohnung, dem Haus der Ferienwohnung, auf dem Gelände der Ferienwohnung und /oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden)
- Ansprüche des Gastes verjähren in 6 Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
- Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
1.Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22 Uhr bis 7 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten, TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
2.Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Aircondition/Heizung darf nur bei geschlossenen Fenstern und Türen angeschalten werden. Kissen und Polster sind von der Terrasse zu entfernen und in die Innenräume bzw. vorgesehene Box zu bringen.
3.Die Unterbringung von Tieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung untersagt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von 1.000 Euro (netto) in Rechnung stellen.
4.In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 1.000 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt.
5.Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung haftet allein der Gast. Der Vermieter haftet dem Gast gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Gast hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen. Werden durch den Gast über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hier vollumfänglich die anfallenden Kosten.
6.Um Beschädigungen der Anlage vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein –und/oder angebrachte Dekorationen o.ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein-und oder Anbringung von Dekoration o.ä. verpflichtet.
- Der Vermieter oder beauftragte Dritte hat ein Zutrittsrecht in die Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
- Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
- Schlussbestimmungen
1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist Ringsheim/Deutschland. Allgemeiner Gerichtsstand ist Offenburg/Ortenau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt
4.Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5.Versionen dieser AGB in anderen Sprachen als Deutsch dienen nur Übersetzungszwecken. Bei Auslegungsproblemen, sprachlich bedingten Diskrepanzen oder inhaltlichen Widersprüchen zwischen der ausländischen und deutschen Fassung, ist die deutsche Fassung dieser AGB alleine maßgeblich.